Veröffentlicht am Mai 15, 2024

Die Sicherheit der neuen E-ID beruht nicht auf Vertrauen in den Staat, sondern auf einer nachprüfbaren Architektur, die dem Staat bewusst die Macht zur Überwachung entzieht.

  • Im Gegensatz zu privaten Lösungen und dem alten Vorschlag werden Daten ausschliesslich dezentral auf Ihrem Smartphone gespeichert (Self-Sovereign Identity).
  • Das System ist nach dem Prinzip des Daten-Minimalismus konzipiert: Nur die absolut notwendige Information (z.B. „älter als 18“) wird übermittelt, nicht Ihre ganze Identität.

Empfehlung: Verstehen Sie diese grundlegenden Design-Entscheidungen, denn sie sind der Schlüssel, um die Vertrauenswürdigkeit der E-ID selbst zu bewerten und die Kontrolle über Ihre digitale Identität zu behalten.

Die Erinnerung an die deutliche Ablehnung des ersten E-ID-Gesetzes im März 2021 ist noch frisch. Die Skepsis vieler Schweizerinnen und Schweizer gegenüber einer von privaten Firmen herausgegebenen digitalen Identität war unüberhörbar. Nun unternimmt der Bund einen neuen Anlauf, der alles anders machen soll. Ab 2026 soll eine rein staatliche E-ID zur Verfügung stehen, die das digitale Leben einfacher und sicherer machen soll.

Oft wird dabei der Komfort in den Vordergrund gestellt: das Ende des mühsamen Jonglierens mit unzähligen Passwörtern, einfachere Behördengänge oder die schnelle Eröffnung eines Bankkontos. Doch für eine Bevölkerung, die ihre Privatsphäre zu Recht hochhält, ist die entscheidende Frage eine andere: Ist diese neue Lösung wirklich sicher? Kann ich dem Staat meine Daten anvertrauen?

Die Antwort darauf ist vielleicht überraschend. Die wahre Stärke der neuen E-ID liegt nicht darin, dass Sie dem Staat blind vertrauen sollen. Im Gegenteil. Sie basiert auf einer Philosophie der «Architektur der Machtlosigkeit». Das System ist von Grund auf so konzipiert, dass der Staat selbst keine Möglichkeit hat, Ihre Daten zentral zu sammeln oder Ihre Aktivitäten zu überwachen. Es geht nicht um Vertrauen, sondern um nachprüfbare, technologische Garantien.

In diesem Artikel werden wir genau diese Garantien unter die Lupe nehmen. Wir werden die Mechanismen aufzeigen, die Ihre Daten schützen, und klären, wie Sie die Kontrolle behalten. Anstatt vager Versprechen liefere ich Ihnen als IT-Sicherheitsbeauftragter des Bundes die Fakten, damit Sie sich eine fundierte eigene Meinung bilden können.

Um die neue E-ID und ihre Funktionsweise vollständig zu verstehen, werden wir die wichtigsten Fragen Schritt für Schritt beantworten. Der folgende Überblick zeigt Ihnen die Struktur des Artikels und führt Sie durch die zentralen Aspekte der Sicherheit, der Anwendung und der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Warum ist die staatliche E-ID nicht dasselbe wie die private SwissID der Konzerne?

Der fundamentale Unterschied zwischen der neuen staatlichen E-ID und privaten Lösungen wie der SwissID ist kein Detail, sondern der Kern des neuen Konzepts. Er ist die direkte Antwort auf das Misstrauen der Bevölkerung, das sich 2021 in einem klaren Votum manifestierte. Damals lehnte die Schweizer Bevölkerung den Vorschlag einer privat herausgegebenen E-ID mit deutlichen 64,4% Nein-Stimmen ab. Die Sorge vor kommerziellen Interessen und zentraler Datenspeicherung durch Konzerne war zu gross.

Die neue E-ID vollzieht hier einen bewussten Systembruch. Sie ist zu 100% staatlich, wird vom Bundesamt für Polizei (fedpol) herausgegeben und ist für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Es gibt kein kommerzielles Geschäftsmodell und keine Verknüpfung mit den Interessen privater Unternehmen bei der Herausgabe der Identität selbst. Diese strikte Trennung ist die erste Säule des Vertrauens.

Der vielleicht wichtigste technologische Unterschied liegt in der Datenspeicherung. Während private Lösungen oft auf eine zentrale Speicherung der Nutzerdaten beim Anbieter setzen, folgt die staatliche E-ID dem Prinzip der dezentralen Datenspeicherung, auch bekannt als Self-Sovereign Identity (SSI). Das bedeutet: Ihre E-ID und die dazugehörigen Daten liegen ausschliesslich auf Ihrem persönlichen Smartphone und nirgendwo sonst. Der Staat hat keine zentrale Datenbank, in der er Ihre Identität einsehen oder kopieren könnte. Der folgende Vergleich verdeutlicht die wichtigsten Unterschiede.

Vergleich staatliche E-ID vs. private SwissID
Kriterium Staatliche E-ID (ab 2026) Private SwissID
Herausgeber Bundesamt für Polizei (fedpol) SwissSign Group AG (Konsortium aus SBB, Post, Banken)
Rechtsgrundlage Bundesgesetz über die E-ID (BGEID) Privatrechtlicher Vertrag
Datenspeicherung Dezentral nur auf dem Smartphone (SSI-Prinzip) Zentrale Speicherung beim Anbieter
Geschäftsmodell Kostenlos, durch Steuern finanziert Kommerzielles Modell
Kontrolle 100% staatlich, demokratische Aufsicht Private Kontrolle mit kommerziellen Interessen

Diese architektonische Entscheidung, die Kontrolle vollständig an den Nutzer abzugeben, ist der Grundstein, auf dem alle weiteren Sicherheitsmerkmale aufbauen.

Wie verhindert der Bund, dass Ihre Bewegungsdaten zentral gespeichert werden?

Die grösste Sorge vieler Bürger ist die Vorstellung eines „gläsernen Bürgers“, dessen Aktivitäten vom Staat nachverfolgt werden können. Die neue E-ID wurde mit einer klaren Prämisse entwickelt, um genau das zu verunmöglichen: der Architektur der Machtlosigkeit. Der Staat entzieht sich bewusst selbst die technischen Mittel zur Überwachung. Dies wird durch drei zentrale Säulen erreicht: Dezentralisierung, Datenminimalismus und das Verbot der Verknüpfung von Daten.

Die technologische Grundlage dafür ist nicht neu, sondern hat sich bereits in der Schweiz bewährt. Viele Prinzipien basieren auf den Erkenntnissen aus der SwissCovid-App, die ebenfalls auf einem dezentralen Ansatz (dem DP-3T-Protokoll) fusste. Der Kerngedanke der Self-Sovereign Identity (SSI) wird konsequent umgesetzt: Ihre digitale Identität gehört Ihnen und ist ausschliesslich auf Ihrem Smartphone in einer geschützten „Wallet“ gespeichert. Der Staat betreibt nur die notwendige Infrastruktur zur Überprüfung der Echtheit, hat aber keinen Zugriff auf die Wallet selbst.

Visuelle Darstellung der Drei-Säulen-Architektur der E-ID für maximalen Datenschutz

Diese Architektur stellt sicher, dass keine zentrale Stelle – auch nicht der Staat – nachverfolgen kann, wo und wann Sie Ihre E-ID einsetzen. Jede Transaktion ist eine separate Interaktion zwischen Ihnen und dem jeweiligen Diensteanbieter. Es entsteht kein zentrales Bewegungsprofil. Die Einhaltung dieser Prinzipien, bekannt als „Privacy by Design“, ist nicht nur ein Versprechen, sondern gesetzlich verankert und wird von unabhängigen Stellen wie der Digitalen Gesellschaft Schweiz positiv bewertet. Eine Analyse dieser Datenschutz-Mechanismen zeigt, wie diese Prinzipien in der Praxis umgesetzt werden: Daten werden nur bei Bedarf selektiv weitergegeben und müssen nach Gebrauch vom Empfänger wieder gelöscht werden.

Durch diese bewusste technische Selbstbeschränkung wird sichergestellt, dass die E-ID ein Werkzeug für den Bürger bleibt und nicht zu einem Instrument der Überwachung werden kann.

Wie schützen Sie Ihre Kinder online vor Ü18-Inhalten mit der neuen E-ID?

Der Jugendschutz im Internet ist eine grosse Herausforderung. Wie kann eine Webseite sicherstellen, dass ein Nutzer volljährig ist, ohne dabei sensible persönliche Daten wie das genaue Geburtsdatum oder den Namen zu sammeln? Die E-ID löst dieses Problem elegant durch ein Prinzip namens Daten-Minimalismus, oft auch als „Zero-Knowledge-Proof“ (Null-Wissen-Beweis) bezeichnet. Es wird nur die absolut notwendige Information übermittelt, und nichts weiter.

Stellen Sie sich vor, Ihr Kind möchte online ein Ticket für einen Film ab 16 Jahren kaufen oder auf eine Webseite zugreifen, die eine Altersbeschränkung hat. Statt eine Kopie des Passes hochladen oder persönliche Daten eingeben zu müssen, läuft der Prozess wie folgt ab: Die Webseite sendet eine simple Anfrage an die E-ID-App auf dem Smartphone: „Ist die Person, die dieses Gerät benutzt, über 16 Jahre alt?“.

Die App, die das auf dem Chip des physischen Ausweises verifizierte Alter kennt, kann diese Frage kryptografisch mit einem simplen „Ja“ oder „Nein“ beantworten. Es werden keine weiteren Daten übermittelt – nicht der Name, nicht die Adresse, nicht das genaue Geburtsdatum. Der Webseiten-Betreiber erfährt nur, was er für die Einhaltung des Jugendschutzes wissen muss. Dieses Vorgehen schützt die Privatsphäre von Jugendlichen weitaus besser als das Vorzeigen eines physischen Ausweises in einem Laden, bei dem der Kassierer alle darauf sichtbaren Informationen einsehen kann.

Ihr Plan zur einfachen Altersverifikation

  1. Ein Kind oder Jugendlicher möchte einen altersbeschränkten Inhalt oder ein Produkt online erwerben.
  2. Die Webseite oder App sendet eine spezifische Altersabfrage an die E-ID-App („Swiyu“).
  3. Auf dem Smartphone erscheint eine Push-Benachrichtigung, die genau anzeigt, wer (z.B. „kino.ch“) welche Information anfragt (z.B. „Bestätigung Alter über 16“).
  4. Der Nutzer muss diese Anfrage bewusst bestätigen oder ablehnen. Ohne aktive Zustimmung passiert nichts.
  5. Nach der Zustimmung wird nur die minimal notwendige Information (z.B. „über 16: Ja“) kryptografisch signiert übermittelt.

Diese Funktion der digitalen Selbstbestimmung, bei der der Nutzer jederzeit die volle Kontrolle darüber hat, welche Datenattribute er teilt, ist ein Paradigmenwechsel im Umgang mit persönlichen Informationen im Netz.

Der Fehler beim Biometrie-Scan, der die Freischaltung Ihrer E-ID blockiert

Die Sicherheit der E-ID auf Ihrem Smartphone wird durch die etablierten Mechanismen Ihres Geräts gewährleistet: typischerweise Biometrie (Fingerabdruck oder Gesichtserkennung) in Kombination mit einer PIN. Doch was passiert, wenn die Technik streikt? Ein verschmutzter Sensor, ein Software-Update oder feuchte Finger – und schon kann der Biometrie-Scan fehlschlagen. Dies ist kein spezifisches E-ID-Problem, sondern eine bekannte Herausforderung bei Smartphones. Dennoch ist es wichtig, darauf vorbereitet zu sein, um die E-ID jederzeit zuverlässig nutzen zu können.

Als Bundesbehörde ist es unsere Pflicht, transparent über mögliche Schwierigkeiten und deren Lösungen zu informieren. Das Vertrauen in das System wächst, wenn die Nutzer wissen, dass auch für Problemfälle vorgesorgt ist. Es ist wichtig zu betonen, dass ein fehlgeschlagener Biometrie-Scan niemals Ihre E-ID sperrt oder löscht. Es blockiert lediglich den aktuellen Zugriffsversuch. Die E-ID selbst bleibt sicher in der Wallet auf Ihrem Gerät gespeichert.

Die knappe Annahme des zugrundeliegenden Gesetzes, das am 28. September 2025 mit nur 50,3% Ja-Stimmen angenommen wurde, zeigt die Sensibilität des Themas. Umso wichtiger ist es, auch praktische Hürden ernst zu nehmen und klare Lösungswege aufzuzeigen. In den meisten Fällen sind Probleme mit der Biometrie schnell und einfach zu beheben. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass es immer eine Alternative geben muss. Wenn die Biometrie versagt, können Sie die Freigabe stets über Ihre persönliche PIN autorisieren.

Checkliste zur Fehlerbehebung bei Biometrie-Problemen

  1. Sensor reinigen: Stellen Sie sicher, dass der Fingerabdruckscanner oder die Frontkamera für die Gesichtserkennung sauber und frei von Schmutz oder Fett ist.
  2. Biometrische Daten neu einrichten: Löschen Sie Ihre gespeicherten Fingerabdrücke oder Ihr Gesichtsprofil in den Systemeinstellungen Ihres Smartphones und erfassen Sie sie sorgfältig neu.
  3. System-Updates installieren: Prüfen Sie, ob für Ihr Smartphone ein Betriebssystem-Update verfügbar ist, da diese oft Verbesserungen für die biometrischen Sensoren enthalten.
  4. App-Berechtigungen prüfen: Kontrollieren Sie in den Einstellungen, ob die E-ID-App (voraussichtlich „Swiyu“ genannt) die notwendigen Berechtigungen für die Nutzung der Biometrie hat.
  5. PIN als Alternative nutzen: Wenn die Biometrie wiederholt fehlschlägt, verwenden Sie die PIN-Eingabe. Dies ist der gesetzlich vorgeschriebene und immer verfügbare Plan B zur Freischaltung.

Diese Redundanz stellt sicher, dass Sie nie vom Zugang zu Ihrer eigenen digitalen Identität ausgeschlossen sind, und ist ein weiterer Baustein für ein robustes und vertrauenswürdiges System.

Wann können Sie mit der E-ID endlich ein Bankkonto in 5 Minuten eröffnen?

Einer der am häufigsten genannten Vorteile der E-ID ist die massive Vereinfachung von Prozessen, die heute umständlich und zeitaufwendig sind. Die Eröffnung eines Bankkontos ist hierfür ein Paradebeispiel. Anstatt sich in einer Filiale identifizieren oder auf einen Video-Anruf mit einem Agenten warten zu müssen, verspricht die E-ID einen vollständig digitalen und sekundenschnellen Prozess. Doch wann wird diese Vision Realität?

Die Einführung der E-ID ab 2026 schafft die technische und rechtliche Grundlage dafür. Mit der E-ID können Sie Ihre von der Bundespolizei beglaubigten Identitätsdaten (Name, Geburtsdatum, Nationalität etc.) mit einem Klick an die Bank übermitteln. Dieser Vorgang erfüllt die strengen regulatorischen Anforderungen der FINMA zur Identifikation von Kunden (KYC – Know Your Customer). Der Prozess wird damit nicht nur schneller, sondern auch sicherer und weniger fehleranfällig als manuelle Überprüfungen.

Die eigentliche Umsetzung hängt jedoch von den Banken selbst ab. Es ist davon auszugehen, dass nicht alle Institute gleichzeitig startklar sein werden. Eine Vorreiterrolle werden voraussichtlich die Schweizer Neobanken und Fintechs einnehmen. Wie eine Analyse der digitalen Akteure zeigt, haben Unternehmen wie Neon, Yuh oder Zak ein ureigenes Interesse an einem nahtlosen, rein digitalen Kundenerlebnis. Sie sind oft agiler in der Implementierung neuer Technologien und werden den Druck auf die etablierten Grossbanken erhöhen, schnell nachzuziehen. Die Kontoeröffnung in fünf Minuten ist also keine ferne Zukunftsmusik, sondern dürfte kurz nach der breiten Verfügbarkeit der E-ID bei den ersten Anbietern zur Realität werden.

Letztlich wird die Nachfrage der Kunden entscheidend sein: Sobald die ersten Banken diesen Service anbieten, werden andere gezwungen sein, mitzuhalten, um im Wettbewerb nicht zurückzufallen.

Wann sollten Sie ein EPD eröffnen, um im Notfall besser versorgt zu sein?

Die E-ID ist mehr als nur ein digitaler Ausweis; sie ist der Generalschlüssel zu einer sicheren digitalen Schweiz. Eine der wichtigsten Anwendungen, die durch die E-ID zugänglich wird, ist das Elektronische Patientendossier (EPD). Während das EPD eine eigene, unabhängige Plattform ist, stellt die E-ID den sicheren und eindeutigen Zugang dazu sicher. Die Frage ist also nicht ob, sondern wann Sie ein EPD eröffnen sollten. Die Antwort aus Sicht der Notfallversorgung ist klar: so früh wie möglich.

Ein Notfall kündigt sich nicht an. Er kann jederzeit und überall passieren. Stellen Sie sich ein realistisches Szenario vor, wie es in der Schweiz jederzeit vorkommen kann: Ein Wanderer aus Genf erleidet bei einer Tour in den Appenzeller Alpen einen schweren allergischen Schock nach einem Insektenstich. Er ist nicht ansprechbar. Dank seines EPD, auf das die Rettungssanitäter über ihre gesicherte Verbindung und den Notfallzugriff zugreifen können, sehen sie sofort die lebenswichtige Information: Der Patient hat eine schwere Penicillin-Allergie. Diese Information, hinterlegt von seinem Hausarzt in Genf, rettet ihm in diesem Moment möglicherweise das Leben, da eine falsche Medikation vermieden wird. Ein Blick auf solche Notfallszenarien verdeutlicht den unschätzbaren Wert des EPD.

Rettungssanitäter greift im Notfall auf elektronisches Patientendossier zu

Das EPD ist besonders wichtig für Menschen mit chronischen Krankheiten, bekannten Allergien oder bei regelmässiger Einnahme wichtiger Medikamente. Aber auch für gesunde Menschen bietet es im unvorhersehbaren Notfall eine zusätzliche Sicherheit. Die Eröffnung ist freiwillig, und Sie behalten stets die volle Kontrolle darüber, welche Gesundheitsfachperson welche Dokumente einsehen darf. Die E-ID garantiert dabei, dass nur Sie selbst und die von Ihnen autorisierten Personen Zugang erhalten.

Warten Sie also nicht auf einen Notfall, um über die Eröffnung eines EPD nachzudenken. Es ist eine einfache Vorsorgemassnahme, die im entscheidenden Moment den Unterschied ausmachen kann.

Was unterscheidet das Schweizer Hosting rechtlich von Servern in Frankfurt?

Die Frage nach dem Speicherort der Daten ist für die Sicherheit der E-ID von entscheidender Bedeutung. Während die E-ID selbst dezentral auf Ihrem Handy liegt, muss die Infrastruktur, die ihre Echtheit überprüft (die sogenannte „Trust-Infrastruktur“), auf Servern betrieben werden. Hier gilt eine unumstössliche Regel: Alle Daten der E-ID-Infrastruktur werden ausschliesslich in Rechenzentren in der Schweiz gespeichert. Dies ist keine technische Präferenz, sondern eine fundamentale rechtliche und strategische Entscheidung.

Der Unterschied zu einem Hosting im nahen Ausland, beispielsweise in Frankfurt, ist massiv. Auch wenn ein Server in Frankfurt einem Schweizer Unternehmen gehören würde, unterliegt er der deutschen und europäischen Gesetzgebung. Noch kritischer wird es, wenn der Anbieter ein US-Unternehmen ist. In diesem Fall könnte eine US-Behörde unter Berufung auf den US CLOUD Act potenziell den Zugriff auf die Daten verlangen – auch wenn diese in Europa liegen.

Durch das exklusive Hosting in der Schweiz unterliegt die gesamte E-ID-Infrastruktur einzig und allein dem Schweizer Recht. Jede Anfrage einer ausländischen Behörde nach Daten muss den formellen und streng reglementierten Weg der Schweizer Rechtshilfe nehmen. Ein direkter Zugriff ist ausgeschlossen. Diese „juristische Festung“ ergänzt die technische Architektur und schützt die Daten vor dem Zugriff durch Unbefugte. Dies unterstreicht die klare Abgrenzung zum ersten, abgelehnten E-ID-Gesetz.

Die E-ID ist zu 100 Prozent staatlich. Private Firmen spielen bei der Herausgabe der E-ID keine Rolle mehr.

– Michael Schöll, Direktor des Bundesamts für Justiz

Diese souveräne Kontrolle über die Dateninfrastruktur ist ein nicht verhandelbarer Pfeiler im Sicherheitskonzept der staatlichen E-ID und ein weiterer Beweis für die Architektur, die auf maximale Kontrolle durch die Schweiz und ihre Bürger ausgelegt ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Dezentral per Design: Ihre Daten sind nur auf Ihrem Smartphone, nicht in einer zentralen Staats-Datenbank. Dies ist der grösste Bruch mit dem abgelehnten E-ID-Gesetz.
  • Daten-Minimalismus als Prinzip: Sie geben immer nur die Information frei, die zwingend nötig ist (z.B. „volljährig: ja“), niemals Ihre gesamte Identität.
  • Volle Nutzerkontrolle: Jede einzelne Datenfreigabe muss von Ihnen aktiv auf Ihrem Smartphone bestätigt werden. Ohne Ihre Zustimmung geschieht nichts.

Wie erledigen Sie den Kantonswechsel ohne einen einzigen physischen Schalterbesuch?

Der Umzug in einen anderen Kanton gehört zu den administrativ aufwendigsten Prozessen in der Schweiz. Abmeldung bei der alten Gemeinde, Anmeldung bei der neuen, oft mit persönlichen Gängen zum Schalter, Wartezeiten und Papierformularen. Die E-ID wird diesen Prozess radikal vereinfachen und vollständig digitalisieren. Der digitale Kantonswechsel über das Portal „eUmzugCH“ zeigt exemplarisch, wie die E-ID den Alltag erleichtern wird.

Anstatt Formulare manuell auszufüllen, melden Sie sich mit Ihrer E-ID sicher am Portal an. Ihre persönlichen Daten, die der Staat ja bereits kennt (Name, Geburtsdatum, Heimatort etc.), werden automatisch und fehlerfrei aus dem Einwohnerregister in das Formular geladen. Sie müssen nur noch die neuen Umzugsdaten (neue Adresse, Einzugsdatum) ergänzen und alles digital überprüfen. Die notwendige rechtsgültige Unterschrift leisten Sie ebenfalls digital mithilfe der in die E-ID integrierten qualifizierten elektronischen Signatur (QES), die der handschriftlichen Unterschrift gesetzlich gleichgestellt ist.

Sobald Sie den Prozess abschliessen, wird im Hintergrund die Abmeldung bei Ihrer alten Wohngemeinde und die Anmeldung bei der neuen angestossen. Der gesamte Vorgang dauert nur wenige Minuten und kann bequem von zu Hause aus erledigt werden. Diese Effizienzsteigerung ist nur möglich, weil die E-ID eine sichere und eindeutige Identifikation über die Grenzen von 26 Kantonen und über 2’000 Gemeinden hinweg ermöglicht.

Der Prozess ist dabei logisch und transparent aufgebaut:

  1. Sie melden sich am „eUmzugCH“-Portal mit Ihrer E-ID an.
  2. Ihre persönlichen Daten werden aus dem Einwohnerregister automatisch und sicher vorausgefüllt.
  3. Sie überprüfen die vorhandenen Daten und ergänzen die spezifischen Informationen zum Umzug.
  4. Sie bestätigen die Richtigkeit der Angaben mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES), die direkt über die E-ID-App ausgelöst wird.
  5. Das System meldet Sie automatisch im alten Wohnkanton ab und im neuen an. Sie erhalten eine digitale Bestätigung.

Informieren Sie sich weiter auf den offiziellen Kanälen des Bundes und bilden Sie sich Ihre eigene, fundierte Meinung. Ihre digitale Zukunft und die Kontrolle über Ihre Identität liegen in Ihren Händen.

Geschrieben von Thomas Gerber, IT-Security-Consultant und Experte für digitale Infrastruktur in der Schweiz. Er erklärt komplexe Technologien von Glasfaser bis E-ID für Anwender und Entscheider.