Veröffentlicht am März 11, 2024

Die Blockade beim Verkauf des Elternhauses ist kein Schicksal, sondern oft die Folge fehlender rechtlicher Vorsorge.

  • Ein einziger Erbe kann den Verkauf jahrelang blockieren, wenn keine klaren Regelungen im Voraus getroffen wurden (Einstimmigkeitsprinzip).
  • Die Bewertung der Liegenschaft (Verkehrswert vs. Steuerwert) ist ein zentraler Konfliktpunkt, der durch einen neutralen Experten gelöst werden muss.
  • Formfehler im Testament oder unklare Schenkungen können den letzten Willen ungültig machen und zu teuren Gerichtsverfahren führen.

Empfehlung: Sichern Sie das Familienvermögen und den Frieden durch einen notariell beglaubigten Erbvertrag oder ein korrekt aufgesetztes Testament, das einen Willensvollstrecker einsetzt.

Das Elternhaus ist mehr als nur eine Immobilie. Es ist ein Ort der Erinnerungen, ein Symbol für die Familiengeschichte. Doch nach einem Todesfall wird dieser emotionale Mittelpunkt oft zur Quelle erbitterter Konflikte. Viele Ratgeber empfehlen dann, «miteinander zu reden». Doch was geschieht, wenn unterschiedliche Lebensplanungen, finanzielle Nöte oder alte Grollgefühle einen konstruktiven Dialog unmöglich machen? Die traurige Realität in der Schweiz ist, dass eine zerstrittene Erbengemeinschaft oft in einer gerichtlichen Auseinandersetzung mündet, die mit der Zwangsversteigerung des Elternhauses endet – ein Szenario, bei dem alle Parteien verlieren, sowohl emotional als auch finanziell.

Die landläufige Meinung konzentriert sich auf die Kommunikation. Doch wenn ein Erbe blockiert, ein anderer dringend Geld benötigt und ein dritter das Haus selbst bewohnen möchte, stossen gut gemeinte Appelle an ihre Grenzen. Die wahre Ursache für die Eskalation liegt tiefer: im Fehlen einer klaren, rechtssicheren Struktur, die solche Blockadepunkte von vornherein entschärft. Der Schlüssel zur Rettung des Elternhauses und des Familienfriedens liegt nicht in der Hoffnung auf Einigkeit, sondern in der präventiven Anwendung der Instrumente, die das Schweizer Erbrecht zur Verfügung stellt.

Dieser Leitfaden geht über oberflächliche Ratschläge hinaus. Er analysiert aus notarieller Sicht die konkreten juristischen und finanziellen Fallstricke, die eine Erbengemeinschaft lahmlegen. Wir zeigen Ihnen, warum ein einziger Erbe jahrelang alles blockieren kann, wie Sie den fairen Wert der Liegenschaft bestimmen und welche Formfehler im Testament fatale Folgen haben. Vor allem aber erfahren Sie, wie Sie mit Werkzeugen wie dem Willensvollstrecker, der korrekten Hypothekenplanung und rechtzeitigen vertraglichen Regelungen die Kontrolle behalten und eine Zwangsversteigerung aktiv verhindern.

Die folgenden Abschnitte führen Sie Schritt für Schritt durch die kritischsten Aspekte der Immobilienvererbung in der Schweiz und bieten Ihnen konkrete, rechtssichere Lösungsansätze.

Warum blockiert ein einziger Erbe den Verkauf der Liegenschaft jahrelang?

Die frustrierende Antwort liegt in einem fundamentalen Prinzip des Schweizer Erbrechts: dem Einstimmigkeitsprinzip. Solange der Nachlass nicht geteilt ist, bilden alle Erben eine Erbengemeinschaft. Für alle wichtigen Entscheidungen, insbesondere den Verkauf einer Immobilie, ist gemäss Art. 653 Abs. 2 ZGB die Zustimmung aller Miterben erforderlich. Fehlt auch nur eine Unterschrift, ist der Verkauf blockiert. Dies gibt einem einzelnen Erben, unabhängig von der Grösse seines Erbteils, eine enorme Veto-Macht.

Die Motive für eine solche Blockade sind vielfältig. Oft sind es emotionale Gründe, wie der Wunsch, im Elternhaus wohnen zu bleiben, oder die Angst vor dem Verlust des familiären Mittelpunkts. Ein typischer Fall ist ein Erbe, der bereits zur Miete im Haus wohnt und den Verkauf verhindert, um sein günstiges Mietverhältnis nicht zu verlieren. Finanzielle Aspekte spielen ebenfalls eine grosse Rolle: Ein Erbe spekuliert auf steigende Immobilienpreise, während ein anderer dringend auf seinen Anteil angewiesen ist. Diese unterschiedlichen Interessenlagen führen zu einer Pattsituation, die Jahre andauern kann.

Wenn keine Einigung erzielt wird, bleibt den verkaufswilligen Erben nur der Gang vor Gericht mittels einer Erbteilungsklage. Dieses Verfahren ist nicht nur extrem kostspielig und zeitintensiv, sondern endet in der Regel mit der richterlich angeordneten öffentlichen Versteigerung der Liegenschaft. Dabei wird fast immer ein deutlich niedrigerer Preis erzielt als bei einem freihändigen Verkauf. Der Blockierer verliert am Ende also ebenso wie alle anderen. Die Vermeidung dieses Szenarios ist daher das oberste Ziel einer vorausschauenden Nachlassplanung.

Verkehrswert oder Steuerwert: Welcher Preis ist für die Auszahlung der Geschwister fair?

Eine der häufigsten und erbittertsten Streitfragen entsteht, wenn ein Erbe die Immobilie übernehmen und die anderen auszahlen möchte. Die zentrale Frage lautet: Welcher Wert ist die Grundlage für die Berechnung der Auszahlungssumme? Hier prallen zwei Welten aufeinander: der Verkehrswert und der Steuerwert (auch amtlicher Wert genannt). Der Verkehrswert entspricht dem Preis, den ein unabhängiger Dritter auf dem freien Markt für die Immobilie zahlen würde. Der Steuerwert hingegen ist ein von den kantonalen Behörden festgesetzter, in der Regel deutlich niedrigerer Wert, der primär für die Berechnung der Vermögens- und Liegenschaftssteuern dient.

Der Erbe, der das Haus übernehmen will, argumentiert oft für den tieferen Steuerwert, da dies seine Auszahlungslast reduziert. Die ausziehenden Erben hingegen fordern zu Recht den vollen Verkehrswert, da ihnen sonst ein Teil ihres Erbes entgeht. Das Schweizer Recht ist hier eindeutig: Für die Erbteilung ist grundsätzlich der Verkehrswert im Zeitpunkt der Teilung massgebend. Die Verwendung des Steuerwerts benachteiligt die weichenden Erben und kann als unzulässige, teilweise Schenkung angefochten werden.

Um diesen Konflikt von vornherein zu vermeiden, ist eine neutrale und für alle Parteien verbindliche Schätzung unerlässlich. Die beste Methode ist, dass sich die Erbengemeinschaft gemeinsam auf einen zertifizierten, unabhängigen Schätzungsexperten (z.B. mit eidg. Fachausweis) einigt und sich schriftlich verpflichtet, dessen Expertise anzuerkennen. Die Bewertung sollte transparent alle wertbeeinflussenden Faktoren berücksichtigen, wie Lage, Zustand und allfälligen Renovationsbedarf.

Die nachfolgende Übersicht, basierend auf einer aktuellen vergleichenden Analyse, verdeutlicht die Unterschiede und Anwendungsbereiche der verschiedenen Bewertungsarten.

Vergleich der Immobilienbewertungsarten im Erbfall
Bewertungsart Prozent vom Verkehrswert Verwendungszweck Rechtliche Relevanz
Verkehrswert 100% Faire Auszahlung unter Erben Massgebend für Erbteilung
Steuerwert/Amtlicher Wert 60-80% Vermögens- und Liegenschaftssteuern Nur für Steuerberechnung
Ertragswert Variabel Bei vermieteten Objekten Ergänzende Bewertung
Nahaufnahme von Bewertungsunterlagen mit Taschenrechner und Hausmodell, die die professionelle Immobilienbewertung in der Schweiz symbolisieren.

Eine professionelle Bewertung ist somit keine Ausgabe, sondern eine Investition in den Familienfrieden. Sie schafft eine faktenbasierte und unanfechtbare Grundlage für die Verhandlungen und verhindert, dass Misstrauen und subjektive Preisvorstellungen den Prozess von Anfang an vergiften.

Erbvorbezug oder Schenkung: Was löst weniger Steuerfolgen im Kanton aus?

Um Streitigkeiten nach dem Tod vorzubeugen, übertragen viele Eltern ihre Liegenschaft bereits zu Lebzeiten an ein Kind. Dies geschieht oft in Form eines Erbvorbezugs oder einer Schenkung. Steuerlich ist dies für direkte Nachkommen meist unproblematisch, denn wie kantonale Regelungen zeigen, sind direkte Nachkommen in den meisten Schweizer Kantonen steuerfrei von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Die eigentliche Gefahr lauert jedoch an anderer Stelle: bei der sogenannten Ausgleichungspflicht (Art. 626 ZGB).

Grundsätzlich geht das Gesetz davon aus, dass grössere Zuwendungen zu Lebzeiten (wie eine Immobilie) nur ein Vorbezug auf das spätere Erbe sind. Im Todesfall muss der beschenkte Erbe den Wert dieser Zuwendung in die Erbmasse „einwerfen“, damit alle Pflichtteilserben gleich behandelt werden. Wird das Haus also einfach an ein Kind verschenkt, muss dieses im Erbfall seine Geschwister so stellen, als wäre das Haus noch im Nachlass. Dies kann zu erheblichen finanziellen Forderungen führen, wenn der Wert des Hauses den Erbanteil des beschenkten Kindes übersteigt.

Eine besondere Falle ist die „gemischte Schenkung“. Ein Beispiel aus dem Kanton Zürich illustriert dies: Ein Elternhaus mit einem Verkehrswert von CHF 1 Mio. wird für CHF 600’000 an ein Kind verkauft. Die Steuerbehörden und die Miterben sehen die Differenz von CHF 400’000 als Schenkung an, die der Ausgleichungspflicht unterliegt. Das übernehmende Kind muss diesen Betrag im Erbfall also wieder ausgleichen. Um solche unliebsamen Überraschungen zu vermeiden, ist ein schriftlicher Vertrag unerlässlich. Darin können die Eltern ausdrücklich festhalten, dass die Zuwendung von der Ausgleichungspflicht befreit ist – dies jedoch nur im Rahmen der verfügbaren Quote, um die Pflichtteile der anderen Erben nicht zu verletzen.

Der Formfehler im handschriftlichen Testament, der Ihren letzten Willen ungültig macht

Das eigenhändige Testament ist die einfachste Form, seinen letzten Willen festzuhalten. Doch seine Einfachheit birgt Tücken. Ein einziger Formfehler kann das gesamte Dokument ungültig machen und genau die Streitigkeiten auslösen, die man verhindern wollte. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) stellt in Art. 505 klare und zwingende Anforderungen:

  • Vollständig von Hand geschrieben: Das gesamte Testament, vom ersten bis zum letzten Wort, muss handschriftlich vom Erblasser verfasst sein. Ein am Computer getipptes und nur unterschriebenes Dokument ist ungültig.
  • Vollständige Datierung: Die Angabe von Tag, Monat und Jahr der Errichtung ist zwingend. Fehlt das Datum oder ist es unvollständig, kann das Testament angefochten werden, insbesondere wenn mehrere Versionen existieren.
  • Eigenhändige Unterschrift: Das Testament muss am Ende des Textes vom Erblasser unterschrieben werden. Die Unterschrift bestätigt den Inhalt.
  • Keine externen Verweise: Verweise auf nicht-handschriftliche Dokumente (z.B. „Die Verteilung meines Schmucks ist in der beiliegenden Excel-Liste geregelt“) sind heikel und oft ungültig. Alle Anordnungen müssen im handschriftlichen Text selbst enthalten sein.
  • Urteilsfähigkeit: Zum Zeitpunkt der Erstellung muss der Erblasser urteilsfähig gewesen sein. Dies wird zwar vermutet, kann aber bei Anzeichen von Demenz oder psychischer Krankheit angefochten werden.

Plan d’action: Audit Ihres Testaments

  1. Punkte überprüfen: Ist jede Seite vollständig von Hand geschrieben, datiert und das Ende unterschrieben?
  2. Inhalt sammeln: Sind alle Vermögenswerte (Immobilien, Konten, Wertgegenstände) klar und ohne Verweise auf externe Listen zugeordnet?
  3. Kohärenz prüfen: Widersprechen sich Anordnungen? Sind die Begünstigten eindeutig identifizierbar? Ist die Ausgleichungspflicht klar geregelt?
  4. Eindeutigkeit bewerten: Vermeiden Sie vage Formulierungen wie „gerecht aufteilen“. Definieren Sie klare Quoten oder benennen Sie einen Willensvollstrecker zur Teilung.
  5. Plan zur Sicherung: Verwahren Sie das Testament an einem sicheren, auffindbaren Ort (z.B. bei der Gemeinde oder einem Notar) und informieren Sie eine Vertrauensperson über dessen Existenz.

Diese formalen Hürden sind der Grund, warum für komplexe Vermögen, insbesondere mit Immobilien, ein öffentlich beurkundetes Testament oder ein Erbvertrag dringend zu empfehlen ist. Ein Notar stellt sicher, dass alle Formvorschriften eingehalten werden und der Wille des Erblassers unmissverständlich und rechtssicher formuliert ist. Wie ein Experte treffend bemerkt, ist der präventive Aufwand minimal im Vergleich zum Schaden eines Streits. Dies unterstreicht eine Aussage aus einem Interview der NZZ.

Es gibt nichts Schlimmeres als emotional geführte Erbstreitigkeiten. Die dafür verschwendete Energie und die Kosten stehen in keinem Verhältnis zum Aufwand für einen umfassenden Vertrag.

– Rechtsanwalt Sigerist, NZZ-Interview zu Immobilienerbschaften

Wann ist der Einsatz eines Willensvollstreckers für die Familie unumgänglich?

Die Einsetzung eines Willensvollstreckers wird oft als Misstrauensvotum gegenüber den Erben missverstanden. Das Gegenteil ist der Fall: Es ist ein Akt der Fürsorge, der die Erben von administrativen Lasten befreit und als neutraler Puffer in einer emotional aufgeladenen Zeit dient. Der Willensvollstrecker ist eine vom Erblasser im Testament ernannte Person oder Institution, deren Aufgabe es ist, den letzten Willen umzusetzen, den Nachlass zu verwalten, Schulden zu bezahlen und die Erbteilung vorzubereiten und durchzuführen.

Professioneller Mediator in einer neutralen Büroumgebung, der Dokumente mit ruhiger Autorität bespricht und so die Rolle eines Willensvollstreckers symbolisiert.

In einfachen Familien- und Vermögensverhältnissen mag die Erbteilung ohne professionelle Hilfe gelingen. Doch in bestimmten Konstellationen ist der Einsatz eines Willensvollstreckers praktisch unumgänglich, um Blockaden, Streit und finanzielle Verluste zu verhindern. Die Kosten für den Willensvollstrecker werden aus dem Nachlass bezahlt und sind in der Regel deutlich geringer als die Kosten eines jahrelangen Erbstreits vor Gericht.

Die folgende Checkliste hilft Ihnen zu erkennen, ob in Ihrer Situation die Einsetzung eines Willensvollstreckers dringend zu empfehlen ist:

  • Patchwork-Familien: Komplexe Familienstrukturen mit Kindern aus verschiedenen Beziehungen führen oft zu konkurrierenden Ansprüchen.
  • Vermögen im Ausland: Internationale Erbfälle erfordern Spezialwissen im jeweiligen Landesrecht und Steuerrecht.
  • Unternehmen im Nachlass: Die Weiterführung oder der Verkauf einer Firma erfordert unternehmerisches und juristisches Know-how.
  • Bekannt zerstrittene Erben: Wenn bereits zu Lebzeiten Konflikte bestehen, ist eine neutrale Verwaltung essenziell.
  • Erben im Ausland: Schwer erreichbare oder im Ausland lebende Erben erschweren die Verwaltung erheblich.
  • Schutz bedürftiger Erben: Minderjährige, behinderte oder überschuldete Erben benötigen besonderen Schutz und eine professionelle Verwaltung ihres Anteils.

Wie reduzieren Sie das Zinsänderungsrisiko durch Tranchierung der Schuld?

Übernimmt ein Erbe das Elternhaus und muss seine Geschwister auszahlen, steht er vor einer grossen finanziellen Herausforderung: der Finanzierung der Auszahlungssumme. Hierbei stellt sich die Frage nach der richtigen Hypothekarstrategie. Eine reine SARON-Hypothek mag kurzfristig günstig erscheinen, birgt aber das Risiko steigender Zinsen. Eine Festhypothek bietet Sicherheit, ist aber unflexibel. Eine intelligente Lösung zur Risikominimierung ist die Tranchierung der Hypothekarschuld.

Tranchierung bedeutet, die Gesamtschuld in mehrere Teile (Tranchen) mit unterschiedlichen Laufzeiten oder Modellen aufzuteilen. Dies verteilt das Zinsänderungsrisiko über die Zeit. Ein konkretes Szenario für einen Erben im Kanton Aargau verdeutlicht den Vorteil: Bei einer Finanzierungssumme von CHF 700’000 zur Auszahlung der Geschwister könnte die Strategie wie folgt aussehen: CHF 400’000 werden als 5-jährige Festhypothek zu einem festen Zinssatz abgeschlossen. Dies schafft eine solide, planbare Basis für den grössten Teil der Schuld. Die restlichen CHF 300’000 werden als flexible SARON-Hypothek finanziert, um von aktuell tiefen Zinsen zu profitieren und Flexibilität für allfällige Sondertilgungen zu behalten. Diese Aufteilung reduziert das Gesamtrisiko im Vergleich zu einer reinen SARON-Finanzierung erheblich.

Der Vorteil dieser Strategie liegt darin, dass nie die gesamte Hypothekarsumme zur gleichen Zeit erneuert werden muss. Steigen die Zinsen, betrifft dies nur die auslaufende Tranche, nicht die gesamte Schuld. Dies glättet die Zinsbelastung über die Jahre und schützt den Erben vor abrupten, finanziell erdrückenden Zinssprüngen. Die Tranchierung ist somit ein exzellentes Instrument, um die finanzielle Stabilität in der oft emotional belastenden Phase nach einer Erbschaft zu gewährleisten und die Übernahme des Elternhauses langfristig tragbar zu machen.

Wann müssen Sie Abstriche bei der Raumhöhe für den Erhalt des Charakters machen?

Bei der Übernahme eines älteren Elternhauses spielen nicht nur finanzielle und rechtliche, sondern auch bauliche Aspekte eine entscheidende Rolle für den Wert und die zukünftige Nutzung. Ein oft unterschätzter Faktor ist der Denkmalschutz oder Heimatschutz. Viele charmante Altbauten stehen in der Schweiz unter kommunalem oder kantonalem Schutz, was tiefgreifende Renovationen stark einschränkt oder gar verunmöglicht.

Der Traum, die niedrigen Decken im alten Bauernhaus anzuheben oder den Grundriss modern zu gestalten, kann an den strengen Auflagen der Behörden scheitern. Solche Einschränkungen müssen bei der Immobilienbewertung zwingend berücksichtigt werden, da sie den Marktwert erheblich beeinflussen. Ein neutraler Schätzer muss hier klar zwischen „zwingend notwendigen Sanierungen“ (z.B. ein defektes Dach für CHF 50’000) und „optionalen Modernisierungen“ (z.B. eine neue Küche für CHF 30’000) unterscheiden. Die Kosten für notwendige Sanierungen werden in der Regel vom Verkehrswert abgezogen, während optionale Wünsche dies nicht tun.

Darüber hinaus ist der allgemeine Unterhaltszustand ein kritischer Punkt. Als Faustregel gilt, dass je nach Alter und Zustand der Immobilie mit jährlichen Unterhaltskosten von etwa 1% des Werts der Liegenschaft gerechnet werden muss, um deren Wert zu erhalten. Ein erheblicher Renovationsstau kann den Wert der Immobilie stark mindern und muss bei der Auszahlung der Miterben fair berücksichtigt werden. Abstriche bei Modernisierungswünschen wie der Raumhöhe sind oft der Preis für den Erhalt des einzigartigen Charakters – ein Faktor, der zwar schwer in Franken zu messen, aber für den emotionalen Wert der Liegenschaft entscheidend sein kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Präventive rechtliche Regelungen sind wirksamer als emotionale Appelle, um Erbstreitigkeiten zu verhindern.
  • Transparenz bei der Immobilienbewertung durch einen neutralen Experten ist die Grundlage für eine faire Erbteilung.
  • Rechtssichere Instrumente wie ein formgültiges Testament, ein Erbvertrag und die Einsetzung eines Willensvollstreckers sind Werkzeuge zur Wahrung des Familienfriedens.

SARON oder Festhypothek: Was kostet Sie in 5 Jahren weniger Nerven und Geld?

Die Wahl der richtigen Hypothek ist für den Erben, der das Elternhaus übernimmt, eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen. Sie beeinflusst nicht nur die monatliche Belastung, sondern auch die langfristige Planungssicherheit. Die beiden gängigsten Modelle in der Schweiz sind die SARON-Hypothek und die Festhypothek. Die Entscheidung hängt stark von der persönlichen Risikobereitschaft und der aktuellen Lebenssituation ab.

Die Festhypothek bietet maximale Planungssicherheit. Der Zinssatz wird für eine feste Laufzeit (z.B. 5 oder 10 Jahre) fixiert. Aktuell liegen die Hypothekarzinsen bei etwa 1,44 Prozent für eine fünfjährige Festhypothek. Diese Stabilität ist besonders in der emotional turbulenten Zeit nach einem Erbfall wertvoll. Der Nachteil ist die mangelnde Flexibilität: Bei einem vorzeitigen Verkauf der Immobilie fallen hohe Vorfälligkeitsentschädigungen an.

Die SARON-Hypothek orientiert sich am Referenzzinssatz SARON (Swiss Average Rate Overnight) und wird in der Regel alle drei Monate angepasst. Sie ist aktuell oft günstiger und bietet mehr Flexibilität, da sie meist mit einer kurzen Kündigungsfrist aufgelöst werden kann. Das Risiko liegt jedoch in den unvorhersehbaren Zinsschwankungen. Ein plötzlicher Zinsanstieg kann die monatliche Belastung empfindlich erhöhen. Diese Unsicherheit kann eine zusätzliche nervliche Belastung darstellen.

Die Entscheidungshilfe für Erben lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  • Wählen Sie die Festhypothek, wenn: Sie maximale Budgetsicherheit benötigen, emotional stark belastet sind und nicht planen, die Immobilie in naher Zukunft zu verkaufen.
  • Wählen Sie die SARON-Hypothek, wenn: Sie finanziellen Spielraum für Zinsschwankungen haben, Flexibilität für einen möglichen Verkauf benötigen und von potenziell sinkenden Zinsen profitieren möchten.

Eine fundierte Entscheidung erfordert eine sorgfältige Analyse der eigenen finanziellen Situation und der Pläne für die Immobilie. Es ist oft ratsam, beide Modelle zu kombinieren (Tranchierung), um Sicherheit und Flexibilität auszubalancieren.

Die sorgfältige Prüfung Ihrer Hypothekenstrategie ist entscheidend für die finanzielle Tragbarkeit der Immobilienübernahme.

Um den Familienfrieden und das Vermögen nachhaltig zu sichern, ist der nächste logische Schritt eine professionelle Beratung. Lassen Sie Ihre individuelle Situation von einem Notar analysieren, um eine massgeschneiderte und rechtssichere Lösung zu erarbeiten, die Streitigkeiten von vornherein verhindert und den Wert des Elternhauses für die nächste Generation bewahrt.

Geschrieben von Beatrice Beatrice Keller, Unabhängige Vermögensverwalterin und Finanzplanerin mit Spezialisierung auf Hypothekarstrategien und Vorsorgeanalysen. Sie verfügt über 12 Jahre Erfahrung im Private Banking bei Schweizer Grossbanken.