Der rein digitale Kantonswechsel scheitert oft nicht an Ihnen, sondern an den Brüchen im föderalistischen System der Schweiz.
- Die Online-Plattform eUmzugCH funktioniert nur, wenn Wegzugs- und Zuzugsgemeinde vollständig angebunden sind, was oft nicht der Fall ist.
- Für rechtsgültige digitale Dokumente wie Mietvertragskündigungen ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) zwingend, eine einfache E-Mail genügt nicht.
Empfehlung: Prüfen Sie vorab die Kompatibilität Ihrer Gemeinden, nutzen Sie ausschliesslich offizielle Register für Auszüge und statten Sie sich mit einer anerkannten QES für digitale Unterschriften aus.
Die Vision ist verlockend: Statt in der Schlange bei der Einwohnerkontrolle zu warten, den Kantonswechsel bequem vom Sofa aus erledigen. Ein paar Klicks, ein paar Uploads, und schon ist die neue Adresse im System. Die Schweiz treibt mit Portalen wie eUmzugCH die Digitalisierung der Verwaltung voran und verspricht Effizienz und Zeitersparnis. Für digital-affine Bürger, die den administrativen Aufwand eines Umzugs fürchten, klingt das wie die perfekte Lösung.
Doch die Realität sieht oft anders aus. Was, wenn der digitale Pfad plötzlich in einer Sackgasse endet? Wenn eine Gemeinde nicht mit der anderen kommunizieren kann, eine digitale Unterschrift nicht anerkannt wird oder für einen Online-Auszug plötzlich horrende Gebühren anfallen? Viele Anleitungen zum digitalen Umzug kratzen nur an der Oberfläche und verschweigen die Tücken, die im Detail des Schweizer Föderalismus lauern. Sie erklären das „Was“, aber nicht das „Warum“ und schon gar nicht das „Was-tun-wenn“.
Dieser Artikel bricht mit dieser Oberflächlichkeit. Der Schlüssel zum vollständig digitalen Umzug liegt nicht in der blinden Nutzung von Online-Diensten, sondern im strategischen Verständnis der Systembrüche. Wir zeigen Ihnen, wo die digitalen Prozesse an ihre Grenzen stossen und welche spezifischen Werkzeuge – von der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) bis zur zukünftigen staatlichen E-ID – Sie benötigen, um diese Hürden souverän zu meistern. Es geht darum, die Fallstricke zu kennen, um sie gezielt zu umgehen.
Wir führen Sie durch die entscheidenden Etappen des digitalen Kantonswechsels. Von der korrekten Umzugsmeldung über die rechtsgültige digitale Signatur bis hin zur Vermeidung unnötiger Kosten erfahren Sie, wie Sie die Verwaltung effizient für sich arbeiten lassen, anstatt an ihr zu verzweifeln.
Inhaltsverzeichnis: Ihr Weg zum vollständig digitalen Kantonswechsel
- Warum scheitert Ihre digitale Umzugsmeldung an der Koordination der Gemeinden?
- Wie unterschreiben und belegen Sie Ihre Steuern ohne Papierkram rechtsgültig?
- Amtlich oder Drittanbieter: Wo zahlen Sie für den gleichen Auszug die doppelten Gebühren?
- Wann ist eine digitale Unterschrift in der Schweiz dem Kugelschreiber rechtlich gleichgestellt?
- Wann sollten Sie ein EPD eröffnen, um im Notfall besser versorgt zu sein?
- Warum ist die staatliche E-ID nicht dasselbe wie die private SwissID der Konzerne?
- Wie vermeiden Sie die Schaltergebühren, ohne Online-Banking zu nutzen?
- Wird die neue E-ID endlich das Passwort-Chaos bei Schweizer Logins beenden?
Warum scheitert Ihre digitale Umzugsmeldung an der Koordination der Gemeinden?
Die zentrale Anlaufstelle für den digitalen Umzug in der Schweiz ist eUmzugCH. Das Portal verspricht einen medienbruchfreien Prozess für An-, Ab- und Ummeldungen. Statistiken zeigen, dass mittlerweile täglich rund 400 Einwohner das Portal nutzen, was seine grundsätzliche Funktionalität beweist. Der Erfolg steht und fällt jedoch mit einem entscheidenden Faktor: der Teilnahme und Kompatibilität der beteiligten Gemeinden.
Der föderalistische Aufbau der Schweiz führt zu einem digitalen Flickenteppich. Jede Gemeinde entscheidet selbst über ihre Anbindung an eUmzugCH und den Grad der Integration. Dieser Föderalismus-Flaschenhals ist die häufigste Ursache für das Scheitern einer digitalen Umzugsmeldung. Nutzt Ihre Wegzugsgemeinde das Portal, Ihre neue Zuzugsgemeinde aber nicht (oder umgekehrt), bricht der digitale Prozess ab. Sie müssen sich dann doch wieder physisch oder per Post bei der nicht angebundenen Gemeinde anmelden.

Ein weiteres Problem sind fehlende oder inkompatible Daten, wie die eidgenössische Gebäude- und Wohnungsidentifikationsnummer (EGID). Ohne diese Nummer kann die Zuzugsadresse nicht eindeutig im System identifiziert werden, was den Prozess blockiert. Effizienz bedeutet hier, die digitalen Lücken proaktiv zu erkennen und zu schliessen, anstatt auf Fehlermeldungen zu warten.
Ihr Plan zur Umgehung inkompatibler Gemeinden
- System-Check durchführen: Prüfen Sie auf eumzug.swiss, ob sowohl Ihre Wegzugs- als auch Ihre Zuzugsgemeinde vollständig angeschlossen sind, bevor Sie den Prozess starten.
- Datenlücken schliessen: Sollte die EGID-Nummer für die neue Wohnung fehlen, kontaktieren Sie proaktiv die Bauverwaltung der Zuzugsgemeinde, um diese zu erfragen.
- Teil-digital vorgehen: Melden Sie sich bei der Wegzugsgemeinde digital ab, falls diese eUmzugCH nutzt, auch wenn die Zuzugsgemeinde dies nicht tut. Das spart immerhin einen Schritt.
- Manuelle Anmeldung vorbereiten: Konsultieren Sie die Website der Zuzugsgemeinde und stellen Sie alle benötigten Dokumente (Heimatschein, Mietvertrag etc.) für die manuelle Anmeldung zusammen.
- Fristen einhalten: Führen Sie die (teil-)manuelle Meldung zwingend innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen nach dem Umzugsdatum durch, um Bussen zu vermeiden.
Das Wissen um diese potenziellen Hindernisse verwandelt den Prozess von einem Glücksspiel in eine planbare Aufgabe. Es geht nicht darum, ob der digitale Weg funktioniert, sondern darum, wie man reagiert, wenn er es nicht tut.
Wie unterschreiben und belegen Sie Ihre Steuern ohne Papierkram rechtsgültig?
Ein Kantonswechsel zieht unweigerlich administrative Aufgaben nach sich, die eine rechtsgültige Unterschrift erfordern – allen voran die Kündigung des alten Mietvertrags oder die finale Steuererklärung. Hier stösst eine einfache E-Mail an ihre rechtlichen Grenzen. Für Dokumente, die laut Gesetz der Schriftform bedürfen, ist in der digitalen Welt die qualifizierte elektronische Signatur (QES) das einzige Äquivalent zur handschriftlichen Unterschrift. Sie basiert auf dem Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES).
Die QES garantiert nicht nur die Identität des Unterzeichnenden, sondern auch die Integrität des Dokuments. Verschiedene zertifizierte Anbieter in der Schweiz bieten diesen Service an, wobei sich die Prozesse zur Identifikation und die Kosten unterscheiden.
Praxisbeispiel: Digitale Steuererklärung mit QES
Seit März 2022 ist in der Schweiz die Online-Identifikation für eine QES möglich, was den Prozess erheblich beschleunigt. Ein Nutzer kann sich per Video-Identifikation bei einem zertifizierten Anbieter wie Swisscom oder SwissSign registrieren. Innerhalb von etwa 15 Minuten erhält er Zugang zur qualifizierten elektronischen Signatur. Damit kann er seine Steuererklärung digital unterzeichnen und einreichen. Diese wird von allen kantonalen Steuerverwaltungen akzeptiert. Dank des PDF/A-Formats und eines digitalen Zeitstempels ist auch die gesetzliche Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren ohne einen einzigen Ausdruck erfüllt.
Die Wahl des richtigen Anbieters ist entscheidend für einen reibungslosen Ablauf. Während einige eine breite Akzeptanz geniessen, punkten andere mit günstigeren Preisen pro Signatur.
| Anbieter | Identifikation | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Swisscom Trust Services | Video-ID, vor Ort | Grösster Anbieter, breite Akzeptanz |
| SwissSign (SwissID) | Video-ID, Bank-ID | Integration mit SwissID |
| DigiCert/QuoVadis | Vor Ort, RA-App | International tätig |
| 360 Signatures | Video-ID | CHF 1.70 pro QES, günstigster Anbieter |
Die Investition in eine QES ist somit kein Luxus, sondern eine strategische Notwendigkeit für jeden, der administrative Prozesse vollständig und rechtskonform digital abwickeln will.
Amtlich oder Drittanbieter: Wo zahlen Sie für den gleichen Auszug die doppelten Gebühren?
Für den neuen Mietvertrag oder Arbeitgeber benötigen Sie oft offizielle Dokumente wie einen Betreibungs- oder Strafregisterauszug. Eine schnelle Suche im Internet führt zu einer Vielzahl von Online-Portalen, die eine schnelle und unkomplizierte Bestellung versprechen. Doch hier lauert eine weitverbreitete Gebührenfalle: Viele dieser Seiten sind kommerzielle Drittanbieter, die für die reine Vermittlung an die offizielle Stelle hohe Servicegebühren verlangen. Sie zahlen so schnell das Doppelte oder Dreifache des eigentlichen Preises für den exakt gleichen Auszug.
Effizienz bedeutet hier, den direkten Weg zu gehen. Die offiziellen Register des Bundes und der Kantone sind fast immer die günstigste und sicherste Quelle. Ein Betreibungsregisterauszug kostet beim zuständigen kantonalen Amt in der Regel um die 17 CHF, während Drittanbieter oft 40 CHF oder mehr verlangen. Ähnliches gilt für den Strafregisterauszug, der direkt beim Bundesamt für Justiz (EJPD) nur 20 CHF kostet.
Der Schlüssel zur Kostenvermeidung ist, die offiziellen Quellen zu kennen und konsequent zu nutzen. Anstatt über eine Suchmaschine zu gehen, sollten Sie die direkten Portale der Behörden ansteuern. Hier ist eine Liste der wichtigsten direkten Anlaufstellen:
- Strafregisterauszug: Bestellen Sie direkt online beim Bundesamt für Justiz (EJPD).
- Betreibungsregisterauszug: Beantragen Sie diesen über den E-Schalter des zuständigen kantonalen Betreibungsamtes an Ihrem Wohnort.
- Handelsregisterauszug: Dieser ist beim Eidgenössischen Handelsregisteramt (EHRA) über das Portal Zefix sogar kostenlos einsehbar und herunterladbar.
- Zivilstandsdokumente: Wenden Sie sich an das Zivilstandsamt Ihres Heimatortes, oft ebenfalls über einen kantonalen E-Schalter.
- Wohnsitzbestätigung: Fordern Sie diese direkt bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde an, meist für eine geringe Gebühr.
Indem Sie diese Drittanbieter umgehen, sparen Sie nicht nur Geld, sondern stellen auch sicher, dass Ihre persönlichen Daten direkt bei den zuständigen Behörden bleiben und nicht über unnötige Zwischenstationen verarbeitet werden.
Wann ist eine digitale Unterschrift in der Schweiz dem Kugelschreiber rechtlich gleichgestellt?
Nicht jede digitale Signatur ist gleich. Das Schweizer Recht (ZertES) unterscheidet drei Stufen, deren Rechtskraft und technischer Aufwand stark variieren. Für einen reibungslosen digitalen Kantonswechsel ist es entscheidend zu wissen, welche Signatur-Stufe für welches Dokument erforderlich ist, um nicht an Formvorschriften zu scheitern.
Die drei Stufen sind:
- Einfache Elektronische Signatur (EES): Dies kann eine eingescannte Unterschrift oder ein getippter Name am Ende einer E-Mail sein. Sie hat eine sehr geringe Beweiskraft und eignet sich nur für formfreie Vereinbarungen, wie z.B. die Anmeldung bei der Gemeinde.
- Fortgeschrittene Elektronische Signatur (FES): Diese ist eindeutig mit dem Unterzeichner verknüpft und kann Änderungen am Dokument nachvollziehbar machen. Sie ist eine gute Option für Verträge ohne gesetzliche Schriftformerfordernis, wie z.B. einen neuen Stromvertrag.
- Qualifizierte Elektronische Signatur (QES): Dies ist die höchste Stufe. Sie ist der handschriftlichen Unterschrift gesetzlich gleichgestellt und erfordert eine zertifizierte Identitätsprüfung des Unterzeichners. Sie ist zwingend für alle Dokumente, die das Gesetz in Schriftform verlangt, wie die Kündigung eines Miet- oder Arbeitsvertrags.

Für die wichtigsten Dokumente rund um den Umzug bedeutet das konkret:
- Mietvertragskündigung: Zwingend QES erforderlich, da das Gesetz die Schriftform vorschreibt.
- Neuer Mietvertrag: Zwingend QES erforderlich.
- Anmeldeformular bei der Gemeinde: Eine einfache elektronische Signatur ist meist ausreichend.
- Abschluss eines neuen Stromvertrags: Eine fortgeschrittene elektronische Signatur genügt in der Regel.
- Kündigung des Arbeitsvertrags: Achtung, hier ist oft noch die physische, handschriftliche Unterschrift per Post der sicherste und rechtlich unanfechtbarste Weg.
Die strategische Nutzung der richtigen Signaturstufe ist somit kein technisches Detail, sondern eine fundamentale Voraussetzung für die digitale Rechtsgültigkeit Ihrer administrativen Handlungen.
Wann sollten Sie ein EPD eröffnen, um im Notfall besser versorgt zu sein?
Ein Kantonswechsel bedeutet oft auch einen Wechsel des Hausarztes, der Apotheke und vielleicht sogar des Spitals. Das elektronische Patientendossier (EPD) wurde geschaffen, um genau hier für Kontinuität zu sorgen. Es ist ein sicherer, persönlicher Speicherort für Ihre Gesundheitsdokumente wie Impfausweis, Austrittsberichte oder Röntgenbilder. Der grösste Vorteil: Sie entscheiden, welche Gesundheitsfachperson wann Zugriff auf welche Dokumente erhält. Im Notfall kann ein Arzt so lebenswichtige Informationen (z.B. Allergien, Medikation) sofort einsehen, auch wenn Sie nicht ansprechbar sind.
Trotz dieser Vorteile ist die Verbreitung des EPD in der Schweiz noch gering. Eine Erhebung zeigte, dass Ende 2023 lediglich 127’606 EPD eröffnet wurden. Die Gründe sind vielfältig: der fragmentierte Anmeldeprozess über verschiedene „Stammgemeinschaften“ und eine gewisse Skepsis in der Bevölkerung.
Genau hier findet jedoch eine positive Entwicklung statt, die das EPD gerade für umziehende Personen attraktiver macht:
Konsolidierung der Anbieter: Das EPD wird umzugsfreundlicher
Ab 2026 schliessen sich die drei grossen Stammgemeinschaften Emedo, eSanita und Cara zusammen, um unter der Marke Cara eine schweizweit einheitliche Lösung anzubieten. Für Patienten bedeutet dies eine massive Vereinfachung: Bei einem Kantonswechsel und einem damit verbundenen Plattformwechsel bleiben alle bestehenden EPD-Daten nahtlos erhalten. Zusätzliche Schritte durch den Patienten entfallen. Die neue, konsolidierte Plattform wird zudem nützliche Zusatzfunktionen wie ein Impfmanagement-Modul und mobile Apps für iOS und Android bieten.
Der ideale Zeitpunkt, ein EPD zu eröffnen, ist vor einem medizinischen Eingriff oder vor einem Umzug. So stellen Sie sicher, dass Ihre medizinische Vorgeschichte dem neuen Ärzteteam lückenlos und digital zur Verfügung steht. Die Eröffnung ist ein einmaliger Aufwand, der im Ernstfall über die Qualität Ihrer medizinischen Versorgung entscheiden kann.
Angesichts der fortschreitenden Konsolidierung und der klaren Vorteile im Notfall wird das EPD zu einem unverzichtbaren digitalen Begleiter für jeden Einwohner der Schweiz.
Warum ist die staatliche E-ID nicht dasselbe wie die private SwissID der Konzerne?
Im Dschungel der digitalen Logins taucht immer wieder die SwissID auf. Viele verwechseln sie mit einer offiziellen, staatlichen Identität. Das ist ein entscheidender Irrtum. Die SwissID ist ein privatwirtschaftliches Produkt der Swiss Sign Group AG, einem Konsortium aus staatsnahen Betrieben, Banken und Versicherungen. Sie dient primär als Login für Online-Shops und private Dienstleister. Obwohl sie von einigen Behörden akzeptiert wird, hat sie nicht den Status eines amtlichen Ausweises.
Im Gegensatz dazu befindet sich die staatliche elektronische Identität (E-ID) in der Entwicklung und soll ab 2026 vom Bund herausgegeben werden. Sie wird der digitale Zwilling von Pass und Identitätskarte sein und den höchsten rechtlichen Status geniessen. Die klare Trennung zwischen diesen beiden Systemen ist für das Verständnis der digitalen Verwaltung in der Schweiz fundamental.
Dazu äusserte sich auch Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider im Kontext der Digitalisierung im Gesundheitswesen, was die Stossrichtung des Bundes verdeutlicht:
Mit der Revision sollen auch die Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Kantonen klarer definiert und die Finanzierung nachhaltig sichergestellt werden.
– Elisabeth Baume-Schneider, Pressekonferenz zum E-Patientendossier
Dieser Grundsatz einer zentralen, staatlichen Verantwortung gilt auch für die E-ID. Die folgende Tabelle verdeutlicht die Kernunterschiede:
| Kriterium | SwissID (privat) | Staatliche E-ID (ab 2026) |
|---|---|---|
| Herausgeber | Swiss Sign Group AG (privat) | Bundesamt für Justiz (Staat) |
| Geschäftsmodell | Kommerziell, Datennutzung | Öffentlicher Dienst, Non-Profit |
| Datenschutz | Privatrechtlich geregelt | Öffentlich-rechtlich, höchste Stufe |
| Akzeptanz | Private Dienste, einige Behörden | Alle Behördengänge auf Bundesebene |
Während die SwissID heute eine praktische Brückenlösung sein kann, wird erst die staatliche E-ID das Vertrauen und die universelle Akzeptanz schaffen, die für eine lückenlose digitale Verwaltung notwendig sind.
Wie vermeiden Sie die Schaltergebühren, ohne Online-Banking zu nutzen?
Viele E-Government-Dienste sind gebührenpflichtig. Die Umzugsmeldung kostet je nach Gemeinde eine Bearbeitungsgebühr, und auch für Registerauszüge fallen Kosten an. Die digitale Bezahlung scheint oft untrennbar mit Online-Banking oder einer Kreditkarte verbunden zu sein. Doch es gibt zahlreiche alternative Methoden, die es auch Bürgern ohne klassisches E-Banking ermöglichen, Schaltergebühren digital zu begleichen und so den Gang zur Post oder zum Amt zu vermeiden.
Mobile-Payment-Lösungen und andere innovative Dienste haben sich als barrierearme Alternativen etabliert. Sie benötigen lediglich ein Smartphone oder die Möglichkeit, eine Rechnung auszudrucken.
Der Kanton St. Gallen zeigt beispielhaft, wie eine bürgerfreundliche Lösung aussehen kann:
Barrierefreie Bezahlung im Kanton St. Gallen
Auf dem kantonalen Portal „Schalter E“ können Nutzer die Umzugsgebühren (z.B. CHF 31 für Drittstaatsangehörige) wahlweise direkt per TWINT oder mit den gängigen Kreditkarten bezahlen. Die Plattform wurde bewusst so gestaltet, dass kein separates Login für ein Online-Banking erforderlich ist. Dies senkt die Hürde für ältere Bürger und sicherheitsbewusste Personen, die ihre Bankdaten nicht auf Behördenportalen eingeben möchten.
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen bei den meisten Schweizer E-Government-Diensten zur Verfügung, um Schaltergebühren ohne Online-Banking zu umgehen:
- TWINT: Die beliebteste Mobile-Payment-App der Schweiz wird von eUmzugCH und den meisten Gemeindeportalen direkt als Zahlungsoption angeboten.
- Kreditkarte: Visa und Mastercard werden quasi universell akzeptiert.
- PostFinance Card: Die Zahlung mit der PostFinance Card ist oft auch ohne Login ins E-Finance möglich.
- QR-Rechnung ausdrucken: Viele Dienste bieten die Option, eine QR-Rechnung zu generieren. Diese können Sie ausdrucken und klassisch am Postschalter oder an einem Einzahlungsautomaten begleichen.
- Sonect-App: Ein innovativer Dienst, der es ermöglicht, QR-Rechnungen in teilnehmenden Geschäften (z.B. Kiosken) direkt in bar zu bezahlen.
Die Ausrede, kein Online-Banking zu haben, gilt nicht mehr. Die modernen Zahlungssysteme bieten genügend Flexibilität, um den gesamten administrativen Prozess, inklusive Bezahlung, rein digital abzuschliessen.
Das Wichtigste in Kürze
- Föderalismus als Hürde: Der Erfolg des digitalen Umzugs hängt von der Kompatibilität beider Gemeinden ab. Prüfen Sie dies immer zuerst.
- QES als Schlüssel: Für rechtsgültige digitale Dokumente (z.B. Mietkündigung) ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) unerlässlich.
- Direktwege nutzen: Beziehen Sie Registerauszüge immer über die offiziellen Portale von Bund und Kantonen, um überhöhte Gebühren von Drittanbietern zu vermeiden.
Wird die neue E-ID endlich das Passwort-Chaos bei Schweizer Logins beenden?
Die heutige digitale Landschaft ist ein Labyrinth aus Passwörtern, Logins und verschiedenen Identitätsnachweisen. Für die Steuererklärung, das Auto, die AHV oder das EPD – fast jeder Dienst erfordert ein eigenes Konto. Diese Fragmentierung ist nicht nur ineffizient, sondern auch ein Sicherheitsrisiko. Die Vision der Strategie „Digitale Verwaltung Schweiz 2027“ ist es, dieses Chaos mit der staatlichen E-ID zu beenden.
Die zukünftige E-ID soll als digitaler Generalschlüssel für alle Behördendienste fungieren. Anstatt unzähliger Passwörter gäbe es nur noch ein einziges, staatlich garantiertes und sicheres Login. Damit könnte eine Adressänderung bei der Gemeinde automatisch an alle relevanten Stellen – von der AHV über die Steuerverwaltung bis zum Strassenverkehrsamt – weitergeleitet werden. Der Zeitaufwand für einen Kantonswechsel würde sich gemäss einer kohärenten Vision 2027 von mehreren Stunden auf wenige Minuten reduzieren.
Der Weg dorthin ist jedoch noch weit. Die extrem geringe Durchdringung des elektronischen Patientendossiers zeigt, wie gross die Herausforderungen bei der Akzeptanz und Umsetzung sind. Eine aktuelle Erhebung belegt, dass nur 0.8 Prozent der Bevölkerung über ein EPD verfügen, was das Misstrauen und die Trägheit im System verdeutlicht. Die E-ID muss dieses Vertrauen erst gewinnen.
Bis zur flächendeckenden Einführung der E-ID ab 2026 bleibt die effizienteste Strategie, die bestehenden „Systembrüche“ zu kennen und die heute verfügbaren Werkzeuge wie eUmzugCH und die QES gezielt und wissensbasiert einzusetzen. Die E-ID wird nicht über Nacht alle Probleme lösen, aber sie ist der entscheidende Baustein für eine wirklich bürgerzentrierte und durchgängige digitale Verwaltung in der Schweiz.
Beginnen Sie heute damit, Ihre administrativen Prozesse zu optimieren, indem Sie die hier vorgestellten Strategien anwenden. Indem Sie die Fallstricke kennen und die richtigen digitalen Werkzeuge nutzen, können Sie schon jetzt einen Grossteil Ihres Kantonswechsels effizient und ohne einen einzigen Schalterbesuch bewältigen.