Die Deckung der Pflegekosten ist weniger eine Frage neuen Sparens als vielmehr der strategischen Neuausrichtung Ihrer bestehenden Vorsorgegelder und Vermögenswerte.
- AHV & Pensionskasse decken oft nur 60% des letzten Lohns, was eine erhebliche Lücke für Pflegekosten hinterlässt.
- Falsche Entscheidungen bei Kapitalbezug und Hypothek im Alter können zu grossen finanziellen Verlusten und sogar zum Zwangsverkauf des Eigenheims führen.
Empfehlung: Analysieren Sie proaktiv Ihre AHV-Lücken und überwinden Sie die Scheu, staatliche Hilfen wie Ergänzungsleistungen als Ihr gutes Recht zu beanspruchen.
Die Vorstellung, im Alter auf Pflege angewiesen zu sein, ist für viele beunruhigend. Wenn dann noch die Zahl von 9’000 Franken pro Monat für einen Pflegeheimplatz im Raum steht, wird aus Sorge schnell handfeste Angst. Sie haben Ihr Leben lang gearbeitet, in die AHV und die Pensionskasse eingezahlt und vielleicht sogar privat vorgesorgt. Doch die harte Realität ist: Für die meisten Menschen in der Schweiz reicht das allein nicht aus, um die hohen Kosten für eine langfristige Pflege zu decken.
Die üblichen Ratschläge – „früher anfangen zu sparen“ oder „in die Säule 3a investieren“ – kommen für Personen ab 50 oft zu spät. Die Panik, nicht genug getan zu haben, lähmt und verstellt den Blick auf das Wesentliche. Doch was wäre, wenn die Lösung nicht darin besteht, verzweifelt neues Geld aufzutreiben, sondern die bereits vorhandenen Vermögenswerte und Ansprüche strategisch neu auszurichten? Die wahre Kunst der Altersvorsorge in dieser Lebensphase liegt darin, die verborgenen Hebel im System zu erkennen und klug zu nutzen.
Dieser Artikel wiederholt nicht die altbekannten Warnungen. Stattdessen zeigt er Ihnen konkret, wo die wirklichen finanziellen Fallstricke lauern und – viel wichtiger – wie Sie diese umgehen. Es geht darum, Ihr Eigenheim nicht als Last, sondern als Werkzeug zu sehen, staatliche Hilfe nicht als Almosen, sondern als verdienten Anspruch zu begreifen und persönliche Ausgaben kritisch zu hinterfragen. Wir führen Sie durch die entscheidenden Fragen, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen und Ihren Lebensstandard sichern können – auch wenn der Pflegefall eintritt.
Die folgenden Abschnitte bieten Ihnen einen klaren Fahrplan durch die komplexen Themen der Schweizer Altersvorsorge. Sie erfahren, wo die Lücken im System liegen und mit welchen konkreten Strategien Sie diese schliessen können.
Inhaltsverzeichnis: Ihr Wegweiser zur finanziellen Sicherheit im Alter
- Warum decken Ihre 1. und 2. Säule nur 60% Ihres gewohnten Lohns ab?
- Rente oder Kapital: Welche Option schützt Sie besser vor Langlebigkeitsrisiken?
- Wie beantragen Sie staatliche Hilfe, ohne sich dafür schämen zu müssen?
- Der Irrglaube über die „Hypothek im Alter“, der zum Zwangsverkauf führt
- Wann ist der Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung finanziell noch sinnvoll?
- Warum kostet Sie ein fehlendes Jahr AHV-Beitrag lebenslang 2.3% Rente?
- Warum fahren Sie mit Einzelbillets oft günstiger als mit dem prestigeträchtigen GA?
- Wie verhindern Sie Kürzungen Ihrer AHV-Rente wegen fehlender Beitragsjahre?
Warum decken Ihre 1. und 2. Säule nur 60% Ihres gewohnten Lohns ab?
Das Schweizer Drei-Säulen-Prinzip wird oft als Garant für einen sorgenfreien Ruhestand dargestellt. Doch diese Vorstellung ist trügerisch. Die primäre Zielsetzung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der beruflichen Vorsorge (BVG/Pensionskasse) ist die Sicherung des gewohnten Lebensstandards nach der Pensionierung, nicht die Deckung ausserordentlicher Pflegekosten. Die angestrebte Ersatzquote – also der prozentuale Anteil des letzten Lohns, den Sie als Rente erhalten – ist oft niedriger als erwartet.
Analysen zeigen, dass die ersten beiden Säulen zusammen häufig nur 60 bis 70 % des gewohnten Einkommens abdecken. Dieser Wert ist ein Durchschnitt, der durch Faktoren wie sinkende Umwandlungssätze in der Pensionskasse und unvollständige Beitragsjahre bei der AHV weiter sinken kann. Wenn Ihr letzter Bruttolohn beispielsweise 100’000 Franken betrug, können Sie mit einer Rente von rund 60’000 Franken rechnen. Davon müssen Sie aber weiterhin Lebenshaltungskosten, Steuern und Krankenkassenprämien bezahlen. Die verbleibende Summe reicht selten aus, um zusätzlich die monatlichen Kosten eines Pflegeheims zu tragen. Diese Vorsorgelücke ist keine theoretische Grösse, sondern ein reales finanzielles Risiko.

Die visuelle Metapher der Säulen zeigt das Problem deutlich: Die ersten beiden Säulen bilden ein solides Fundament, erreichen aber oft nicht die „Decke“ der tatsächlich benötigten finanziellen Mittel, insbesondere bei hohen Pflegekosten. Die dritte Säule ist als Ergänzung gedacht, kann diese Lücke aber nur schliessen, wenn über Jahrzehnte hinweg konsequent eingezahlt wurde. Für viele über 50 ist es entscheidend, diese Realität anzuerkennen und nicht auf die alleinige Wirkung der ersten beiden Säulen zu vertrauen.
Rente oder Kapital: Welche Option schützt Sie besser vor Langlebigkeitsrisiken?
Eine der weitreichendsten Entscheidungen bei der Pensionierung ist die Frage, ob das Pensionskassenvermögen als lebenslange Rente, als einmaliges Kapital oder in einer Mischform bezogen werden soll. Diese Wahl hat massive Auswirkungen auf Ihre finanzielle Flexibilität, die steuerliche Belastung und vor allem auf die Absicherung gegen das Langlebigkeitsrisiko – also das Risiko, länger zu leben, als das eigene Kapital reicht.
Der Trend geht klar in Richtung Kapitalbezug. Eine Statistik zeigt, dass heute rund 45 % der Versicherten ihr gesamtes Kapital auf einmal beziehen. Die Verlockung ist gross: Man hat die volle Verfügungsgewalt über das Geld, kann es flexibel anlegen und der Restbetrag ist im Todesfall vollständig vererbbar. Doch dieser Weg birgt auch die grössten Gefahren. Sie tragen das volle Anlagerisiko und müssen Ihr Kapital so diszipliniert verwalten, dass es bis an Ihr Lebensende reicht – eine enorme Herausforderung in Zeiten unsicherer Finanzmärkte.
Der Rentenbezug hingegen bietet eine garantierte, lebenslange Zahlung und damit eine absolute Planbarkeit und Sicherheit. Egal, wie alt Sie werden, die Rente fliesst weiter. Dieser Schutz hat jedoch seinen Preis: Die Rente wird zu 100 % als Einkommen versteuert und im Todesfall verfällt das Restkapital grösstenteils zugunsten der Pensionskasse, abgesehen von einer allfälligen Witwen- oder Witwerrente. Der folgende Vergleich zeigt die zentralen Unterschiede auf.
| Kriterium | Rentenbezug | Kapitalbezug |
|---|---|---|
| Langlebigkeitsschutz | Lebenslange Zahlungen garantiert | Risiko des Kapitalverzehrs |
| Flexibilität | Keine Flexibilität | Volle Verfügungsfreiheit |
| Steuerliche Behandlung | 100% als Einkommen versteuert | Einmalige reduzierte Besteuerung |
| Auswirkung auf EL | Rente wird angerechnet | Kann EL-Anspruch blockieren |
| Vererbbarkeit | Nur Witwen-/Witwerrente | Vollständig vererbbar |
Für die Deckung von Pflegekosten ist diese Entscheidung zentral. Eine hohe Kapitalauszahlung kann den Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) für Jahre blockieren, da das Vermögen erst aufgebraucht werden muss. Eine sichere Rente hingegen wird zwar an die EL angerechnet, sichert aber ein Grundeinkommen, auf dem aufgebaut werden kann.
Wie beantragen Sie staatliche Hilfe, ohne sich dafür schämen zu müssen?
Der Gedanke, nach einem langen Arbeitsleben auf staatliche Hilfe angewiesen zu sein, ist für viele Menschen mit Scham und dem Gefühl des Versagens verbunden. Doch Ergänzungsleistungen (EL) sind keine Almosen. Sie sind ein in der Bundesverfassung verankertes Recht, das sicherstellen soll, dass die Renten aus AHV und Pensionskasse die minimalen Lebenskosten decken. Die Inanspruchnahme von EL ist ein strategischer und legitimer Schritt zur Finanzierung des Lebensunterhalts und insbesondere von Pflegekosten.
Es ist entscheidend, diese psychologische Hürde zu überwinden und die EL als das zu sehen, was sie sind: ein Teil des Schweizer Sozialversicherungssystems, in das Sie jahrzehntelang eingezahlt haben. Der Anspruch entsteht, wenn Ihre anrechenbaren Einnahmen (Renten, etc.) unter den anerkannten Ausgaben (Mietzins, Krankenkasse, Lebensbedarf) liegen. Wichtig ist auch die Vermögensschwelle: Seit der EL-Reform 2021 liegt diese bei 100’000 Franken für Alleinstehende und 200’000 Franken für Ehepaare (Liegenschaften nicht mitgerechnet). Liegt Ihr Vermögen darunter, besteht grundsätzlich ein Anspruch.
Ein erfolgreicher Antrag hängt stark von einer sorgfältigen und lückenlosen Vorbereitung ab. Die Behörden prüfen Ihre finanzielle Situation genau. Unvollständige oder unklare Angaben führen zu Rückfragen und Verzögerungen. Um diesen Prozess reibungslos zu gestalten, ist es unerlässlich, alle notwendigen Dokumente im Voraus zusammenzustellen. Dies gibt Ihnen nicht nur Sicherheit im Verfahren, sondern auch die Kontrolle zurück.
Ihr Aktionsplan: Dokumente für den EL-Antrag vorbereiten
- Vermögensbelege sammeln: Stellen Sie lückenlose Bankauszüge aller Konten per 31.12. des Vorjahres zusammen, auch von Konten mit negativem Saldo.
- Wohnsituation dokumentieren: Legen Sie den aktuellen Mietvertrag oder, bei Wohneigentum, die neuesten Hypothekarbelege und Nebenkostenabrechnungen bereit.
- Vorsorgeausweise beschaffen: Finden Sie die aktuellen Steuerausweise Ihrer Pensionskasse (2. Säule) und allfälliger 3. Säule-Konten oder die Belege über bereits erfolgte Kapitalauszahlungen.
- Krankenkassenpolice prüfen: Die aktuelle Police wird oft direkt von der Kasse an die EL-Stelle übermittelt, es schadet aber nicht, sie zur Hand zu haben.
- Grössere Vermögensveränderungen nachweisen: Falls in den letzten 5-10 Jahren Erbschaften oder Schenkungen erfolgten, halten Sie die entsprechenden Unterlagen (z.B. Erbteilungs-Vertrag) bereit.
Indem Sie den Antragsprozess als eine administrative Aufgabe und nicht als persönlichen Offenbarungseid betrachten, entmachten Sie das Gefühl der Scham. Es ist ein pragmatischer Schritt zur Sicherung Ihrer Existenz.
Der Irrglaube über die „Hypothek im Alter“, der zum Zwangsverkauf führt
Für viele Schweizerinnen und Schweizer ist das abbezahlte Eigenheim der Inbegriff der Altersvorsorge. Doch ein weit verbreiteter Irrglaube kann genau diesen Traum zerstören: die Annahme, dass eine einmal gewährte Hypothek im Alter unantastbar sei. Banken sind gesetzlich verpflichtet, die Tragbarkeit einer Hypothek regelmässig neu zu bewerten – und die Pensionierung ist ein solcher kritischer Moment. Plötzlich ersetzen die deutlich tieferen Renteneinkommen den bisherigen Lohn, was die Kalkulation der Bank komplett verändert.
Das Problem liegt in der sogenannten kalkulatorischen Zinsrechnung. Banken rechnen nicht mit den aktuellen, tiefen Zinsen, sondern mit einem fiktiven Zinssatz von 4.5% bis 5%, plus Nebenkosten. Diese kalkulatorischen Wohnkosten dürfen in der Regel nicht mehr als ein Drittel des Renteneinkommens ausmachen. Ist diese Schwelle überschritten, wird die Hypothek als „nicht tragbar“ eingestuft, und die Bank kann eine sofortige Amortisation verlangen oder die Hypothek kündigen. Dies zwingt viele Rentner zum Verkauf ihres Hauses, obwohl sie die realen Zinsen problemlos bezahlen könnten.

Praxisbeispiel: Die Tragbarkeitsfalle bei der Pensionierung
Ein Ehepaar mit einer Hypothek von 500’000 Franken und einem gemeinsamen Renteneinkommen von 5’000 Franken pro Monat (60’000 pro Jahr) steht vor einem Problem. Die Bank rechnet: 500’000 CHF x 5% (kalk. Zins) + 1% (Nebenkosten/Amortisation) = 30’000 CHF pro Jahr. Diese 30’000 CHF machen 50% ihres Renteneinkommens aus – weit über dem erlaubten Drittel. Die Bank fordert eine Amortisation von rund 200’000 Franken, um die Tragbarkeit wiederherzustellen. Geld, das das Ehepaar nicht flüssig hat.
Ein Zwangsverkauf ist jedoch nicht unausweichlich. Es gibt strategische Alternativen. Ein Wechsel zu einer flexibleren Bank, wie etwa vielen Kantonalbanken, kann eine Lösung sein. Andere Optionen sind der Verkauf mit einem eingetragenen lebenslangen Wohnrecht, eine Solidarschuldnerschaft mit den Kindern oder die Prüfung einer „Immo-Rente“, bei der die Hypothek erhöht wird, um daraus eine Zusatzrente zu finanzieren. Der Schlüssel liegt darin, das Problem proaktiv anzugehen und nicht zu warten, bis die Bank handelt.
Wann ist der Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung finanziell noch sinnvoll?
Angesichts der hohen Pflegekosten scheint der Abschluss einer speziellen Versicherung, die im Pflegefall ein Taggeld auszahlt, eine naheliegende Lösung. Doch diese Policen sind kein Allheilmittel und ihre Sinnhaftigkeit hängt stark von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihrem Vermögen ab. Es ist eine strategische Entscheidung, die sorgfältig abgewogen werden muss, anstatt eine emotionale Reaktion auf die Angst vor hohen Kosten.
Der entscheidende Faktor ist der Zeitpunkt des Abschlusses. Je jünger und gesünder Sie sind, desto günstiger sind die Prämien. Für eine Person um die 45 kann eine solche Versicherung eine sehr sinnvolle Ergänzung der Vorsorge sein. Schliesst man sie jedoch erst kurz vor oder nach der Pensionierung ab, kehrt sich das Bild oft um. Die Prämien sind dann exorbitant hoch, und die Gesundheitsprüfung vor dem Abschluss wird zu einer kaum überwindbaren Hürde. Für Personen mit geringem Vermögen, die im Alter bereits gesundheitliche Probleme haben, ist es oft strategisch klüger, sich auf die Ergänzungsleistungen (EL) zu verlassen, anstatt teure Prämien für eine Versicherung zu zahlen, die im Ernstfall vielleicht gar nicht leistet.
Zudem sind die Leistungen oft an strenge Bedingungen geknüpft, wie Experten warnen. Es ist kein Automatismus, dass bei Pflegebedürftigkeit sofort Geld fliesst.
Die [Pflegeversicherungen] sind beispielsweise an Vorgaben wie den Grad der Pflegebedürftigkeit oder den Umzug in ein Pflegeheim geknüpft. Eine weitere Einschränkung entsteht durch Wartefristen. Erst nach deren Ablauf werden Taggelder gezahlt.
– UBS Vorsorgeexperten, UBS Guide Pflegekosten Schweiz
Die folgende Tabelle gibt eine Orientierung, für wen sich der Abschluss noch lohnen kann und für wen nicht.
| Profil | Alter | Vermögen | Empfehlung | Begründung |
|---|---|---|---|---|
| Jung & vorausschauend | 45 Jahre | Mittel | Sinnvoll | Je jünger beim Abschluss, desto günstiger die Police |
| Kurz vor Pension | 60 Jahre | Hoch | Selbstversicherung | Vermögen reicht für Eigenfinanzierung |
| Bereits pensioniert | 65+ Jahre | Gering | Zu spät | Gesundheitsprüfung meist nicht bestanden, besser auf EL setzen |
Warum kostet Sie ein fehlendes Jahr AHV-Beitrag lebenslang 2.3% Rente?
Die AHV-Rente bildet das Fundament der Schweizer Altersvorsorge. Viele wiegen sich in dem Glauben, dass ihre Rente sicher ist, weil sie immer gearbeitet haben. Doch das System ist unerbittlich: Nur wer vom 21. bis zum 65. Lebensjahr lückenlos Beiträge bezahlt hat, erhält die maximale Rente. Jedes einzelne fehlende Beitragsjahr führt zu einer schmerzhaften und lebenslangen Kürzung der Rente um 1/44, was ungefähr 2.3% entspricht.
Diese sogenannten Beitragslücken entstehen schneller, als man denkt, und bleiben oft jahrzehntelang unentdeckt. Ein längerer Auslandaufenthalt, ein nicht an die AHV gemeldetes Studium nach dem 20. Lebensjahr, eine Phase der Nichterwerbstätigkeit nach einer Scheidung oder auch eine Frühpensionierung ohne weitere Einzahlungen – all dies sind typische Ursachen für Lücken, die sich im Alter bitter rächen. Die Auswirkungen sind erheblich: Studien zeigen, dass schon zwei fehlende Jahre zu einer Kürzung von rund 4,6 % auf der lebenslangen Rente führen. Bei einer maximalen Einzelrente von heute 2’450 Franken pro Monat bedeutet das einen Verlust von über 110 Franken – jeden Monat, ein Leben lang.
Besonders tückisch sind diese Lücken, weil sie sich summieren und die Basis für die Berechnung von Hinterlassenenrenten ebenfalls schmälern. Für Verheiratete gibt es eine wichtige Schutzregel: Solange ein Ehepartner mindestens den doppelten Mindestbeitrag bezahlt, werden dem anderen Partner keine Beitragslücken angerechnet. Dies schützt vor allem den nicht oder nur teilzeiterwerbstätigen Partner. Nach einer Scheidung oder bei Konkubinatspaaren entfällt dieser Schutz jedoch, was eine genaue Prüfung der eigenen Situation unerlässlich macht.
Die gute Nachricht ist: Lücken, die in den letzten fünf Jahren entstanden sind, können nachbezahlt werden. Für weiter zurückliegende Lücken lohnt sich die Prüfung, ob Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften angerechnet werden können. Das proaktive Management des eigenen AHV-Kontos ist einer der mächtigsten, aber oft übersehenen Hebel in der Altersvorsorge.
Warum fahren Sie mit Einzelbillets oft günstiger als mit dem prestigeträchtigen GA?
Im Ruhestand mehr reisen, die Schweiz entdecken – das Generalabonnement (GA) der SBB gilt für viele als Symbol dieser neuen Freiheit. Es verspricht unlimitierte Mobilität und Spontaneität. Doch dieses Prestige hat seinen Preis, und eine nüchterne Analyse zeigt oft, dass es sich um eine teure Gewohnheit handelt, die das Budget für wirklich Wichtiges – wie die Pflegevorsorge – schmälert. Es ist ein klassisches Beispiel für eine „Kosten-Wahrheit“, bei der die gefühlten Vorteile die realen Kosten überdecken.
Die entscheidende Frage ist nicht, ob man viel unterwegs ist, sondern wie die Kostenstruktur aussieht. Das GA für Senioren ist eine hohe Fixinvestition, die sich nur dann rechnet, wenn man regelmässig weite Strecken zurücklegt. Für die meisten Rentnerinnen und Rentner, deren Mobilitätsbedarf sich auf lokale Fahrten, gelegentliche Arztbesuche und einige geplante Ausflüge beschränkt, ist eine flexiblere Strategie finanziell weitaus klüger.
Kostenvergleich: GA versus Halbtax plus Spartickets
Ein GA für Senioren kostet aktuell 2’880 Franken pro Jahr. Die finanzielle Gewinnschwelle (Break-even) wird erst bei monatlichen Billettkosten von rund 240 Franken erreicht. Ein typischer Rentner, der das Halbtax-Abo (185 CHF/Jahr für Senioren) besitzt und für seine Fahrten konsequent Spartickets und Gemeinde-Tageskarten nutzt, kommt oft auf durchschnittliche Monatskosten von unter 150 Franken. Über das Jahr gerechnet ergibt sich so eine Ersparnis von über 1’000 Franken – Geld, das direkt in die private Vorsorge oder zur Deckung von Gesundheitskosten fliessen könnte.
Eine smarte Mobilitätsstrategie für kostenbewusste Senioren basiert auf Flexibilität. Das Halbtax-Abo ist die unverzichtbare Grundlage. Es wird ergänzt durch den frühzeitigen Kauf von Spartickets, die bis zu 70% Rabatt bieten, und die Nutzung von Gemeinde-Tageskarten für längere Reisen. Für seltene Autofahrten bietet sich ein Carsharing-Dienst wie Mobility an, und für Kurzstrecken kann ein E-Bike eine einmalige Investition sein, die laufende Kosten eliminiert. Diese strategische Neuausrichtung der Mobilitätsausgaben setzt erhebliche finanzielle Mittel frei, ohne die Lebensqualität einzuschränken.
Das Wichtigste in Kürze
- Akzeptieren Sie die Lücke: AHV und Pensionskasse allein reichen fast nie für die Deckung hoher Pflegekosten. Eine realistische Planung ist unerlässlich.
- Denken Sie strategisch, nicht emotional: Entscheidungen wie der Kapitalbezug oder der Festhalten an der Hypothek müssen kühl und mit Blick auf die langfristige Tragbarkeit getroffen werden.
- Nutzen Sie Ihre Rechte: Ergänzungsleistungen sind kein Almosen, sondern ein legitimer Anspruch. Überwinden Sie die Scheu, diesen geltend zu machen.
Wie verhindern Sie Kürzungen Ihrer AHV-Rente wegen fehlender Beitragsjahre?
Nachdem wir die gravierenden finanziellen Folgen von AHV-Beitragslücken beleuchtet haben, stellt sich die entscheidende Frage: Wie können Sie aktiv verhindern, dass Ihre Rente gekürzt wird? Der Schlüssel liegt in der proaktiven Kontrolle und im rechtzeitigen Handeln. Warten Sie nicht bis kurz vor der Pensionierung, um Ihre Situation zu klären, denn dann sind die meisten Korrekturmöglichkeiten bereits verfallen. Die Verantwortung für ein lückenloses AHV-Konto liegt letztlich bei Ihnen selbst.
Der erste und wichtigste Schritt ist die regelmässige Überprüfung Ihres individuellen Kontos (IK). Jeder in der Schweiz Versicherte hat bei einer Ausgleichskasse ein solches Konto, auf dem alle geleisteten Beiträge verbucht sind. Ein Auszug aus diesem Konto ist kostenlos und gibt Ihnen einen präzisen Überblick über Ihre Beitragsjahre. Fehlende Jahre sind darin klar ersichtlich und signalisieren sofortigen Handlungsbedarf. Experten empfehlen, diesen Auszug mindestens alle fünf Jahre zu bestellen, um allfällige Lücken frühzeitig zu erkennen.
Wenn Sie eine Lücke entdecken, ist schnelles Handeln gefragt. Beiträge können nur für die letzten fünf Jahre nachgezahlt werden. Verpassen Sie diese Frist, ist die Lücke definitiv und die Rentenkürzung lebenslang. Für Lücken, die weiter zurückliegen, gibt es unter Umständen andere Lösungen. Jahre, in denen Sie Kinder unter 16 Jahren erzogen haben, können beispielsweise zu Erziehungsgutschriften führen. Ähnliches gilt für die Pflege von nahen Verwandten, was zu Betreuungsgutschriften berechtigen kann. Diese Gutschriften werden zwar nicht in den Kontoauszug eingetragen, aber bei der Rentenberechnung berücksichtigt und können Lücken füllen. Die folgende Checkliste dient Ihnen als praktischer Leitfaden.
Ihr Aktionsplan zur Prüfung von AHV-Lücken
- Kontoauszug bestellen: Fordern Sie online über die offizielle Webseite der AHV/IV oder direkt bei Ihrer Ausgleichskasse einen kostenlosen Auszug Ihres individuellen Kontos (IK) an.
- Auszug analysieren: Prüfen Sie den erhaltenen Auszug Jahr für Jahr auf Vollständigkeit. Fehlende Beitragsjahre sind oft markiert oder durch eine Lücke in der Auflistung erkennbar.
- Nachzahlung prüfen: Falls Sie Lücken innerhalb der letzten fünf Jahre feststellen, kontaktieren Sie umgehend Ihre Ausgleichskasse und beantragen Sie die Nachzahlung der fehlenden Beiträge.
- Gutschriften beantragen: Klären Sie bei älteren Lücken, ob Sie Anspruch auf Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften haben und stellen Sie die entsprechenden Anträge rechtzeitig vor der Pensionierung.
- Regelmässig wiederholen: Machen Sie die Überprüfung Ihres AHV-Kontos zur Routine und wiederholen Sie diesen Prozess alle fünf Jahre bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters.
Die Auseinandersetzung mit der eigenen Altersvorsorge, insbesondere mit dem Szenario der Pflegebedürftigkeit, erfordert Mut und Weitsicht. Beginnen Sie noch heute damit, Ihre Situation zu analysieren und die notwendigen Weichen zu stellen. Ein Gespräch mit einer unabhängigen Fachperson kann Ihnen dabei helfen, eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Strategie zu entwickeln und mit Zuversicht in die Zukunft zu blicken.